AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Outdoor-Kindergeburtstage

1. Anbieterin

Anbieterin der Outdoor-Kindergeburtstage ist:

Monika Peters
Die vollständigen Anbieterinformationen finden Sie im Impressum dieser Website.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Outdoor-Kindergeburtstagen durch die Anbieterin und von ihr eingesetzte oder beauftragte Betreuungspersonen. Sie gelten für alle Buchungen, die über die Website, über Calendly oder auf anderem Weg verbindlich vereinbart werden.

Soweit in diesen AGB von „Betreuungspersonen“ die Rede ist, sind damit alle Personen gemeint, die von der Anbieterin zur Durchführung, Begleitung oder Betreuung eines Outdoor-Kindergeburtstags eingesetzt oder beauftragt werden. Dies können insbesondere angestellte, freie oder sonst beauftragte Personen sein.

3. Angebot und Leistungsumfang

Die Anbieterin bietet betreute Outdoor-Kindergeburtstage für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website und der Buchungsseite.

Der Outdoor-Kindergeburtstag umfasst in der Regel eine betreute Dauer von 4 Stunden mit altersgerechten Bewegungsspielen, kleinen Gruppenaktionen und fröhlichen Momenten im Freien. Getränke für die Kinder sind enthalten, sofern dies in der Angebotsbeschreibung angegeben ist.

Zusatzleistungen wie Snackpakete, belegte Brötchen oder andere Ergänzungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart, separat bestätigt und bezahlt wurden.

4. Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt über die auf der Website verlinkte Buchungsseite. Mit Auswahl eines Termins, Eingabe der erforderlichen Daten und Abschluss der Zahlung gibt die buchende Person ein verbindliches Buchungsangebot ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch das Buchungssystem bestätigt und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die buchende Person ist dafür verantwortlich, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gewünschtem Ort, Alter des Geburtstagskindes, Gruppengröße und wichtigen Besonderheiten, die abgefragt werden.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt direkt bei der Buchung über die angebotenen Online-Zahlungsmethoden. Der Termin wird erst nach erfolgreicher Zahlung verbindlich reserviert.

6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Da es sich um eine termingebundene Freizeitdienstleistung handelt, die für einen konkreten Termin gebucht wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

7. Stornierung durch die buchende Person

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich.

Bei einer Stornierung ab 13 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Buchungspreises einbehalten.

Bei einer Stornierung ab 5 Werktagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.

Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Anbieterin.

8. Umbuchung durch die buchende Person

Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin ist nach Absprache möglich, sofern die Anfrage spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin erfolgt.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Kurzfristigere Umbuchungen sind nur in Ausnahmefällen und nach individueller Absprache per E-Mail möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

9. Absage oder Verschiebung durch die Anbieterin

Die Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle. Sollte der Outdoor-Kindergeburtstag wegen starkem Regen, Sturm, Gewitter, amtlicher Warnungen, Krankheit der Anbieterin bzw. der eingesetzten Betreuungsperson oder aus wichtigen Sicherheits- oder Organisationsgründen nicht wie geplant stattfinden können, wird gemeinsam ein passender Ersatztermin gesucht.

In diesem Fall entstehen den buchenden Eltern keine zusätzlichen Kosten.

Sollte kein Ersatztermin möglich sein, wird der bereits gezahlte Betrag erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz weiterer Kosten, bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Mitwirkungspflichten der buchenden Eltern

Die buchenden Eltern verpflichten sich, alle für die Durchführung wichtigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

- Alter des Geburtstagskindes
- voraussichtliche Gruppengröße (unter Berücksichtigung der vorgegebenen Maximalanzahl der Kinder)
- besondere Hinweise zur Gruppe
- Allergien oder gesundheitliche Besonderheiten, soweit bekannt
- Notfallkontakt
- Informationen zu gebuchten Zusatzleistungen

Die buchenden Eltern sind außerdem dafür verantwortlich, die Eltern der eingeladenen Kinder über die Teilnahmebedingungen, den Treffpunkt, die benötigte Kleidung und das Gastkind-Formular zu informieren.

11. Treffpunkt und Ort der Durchführung

Der genaue Treffpunkt wird den buchenden Eltern rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt. Die Auswahl des Treffpunkts erfolgt passend zur gebuchten Stadt, zur Gruppengröße, zur Wetterlage und zur jeweiligen Situation vor Ort.

Die Anbieterin bzw. die von ihr eingesetzten oder beauftragten Betreuungspersonen sind berechtigt, den Treffpunkt innerhalb der gebuchten Stadt oder Umgebung anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen sinnvoll ist.

12. Pünktliches Bringen und Abholen

Die Kinder müssen pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt gebracht und zum vereinbarten Ende des Outdoor-Kindergeburtstags wieder abgeholt werden.

Da der Outdoor-Kindergeburtstag nicht an einem festen Ort stattfindet, sondern sich die Gruppe während der Veranstaltung bewegt, kann ein verspätetes Eintreffen dazu führen, dass das Kind nicht mehr oder nur nach individueller Absprache teilnehmen kann. Ein Anspruch darauf, dass die Gruppe auf verspätet eintreffende Kinder wartet oder zum Treffpunkt zurückkehrt, besteht nicht.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die bringenden und abholenden Personen sind dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu sein. Verspätungen sind der Anbieterin oder der eingesetzten Betreuungsperson unverzüglich mitzuteilen.

Wird ein Kind nach Ende des Outdoor-Kindergeburtstags nicht pünktlich abgeholt, sind die Erziehungsberechtigten bzw. die angegebene Notfallkontaktperson verpflichtet, erreichbar zu sein und das Kind unverzüglich abzuholen.

13. Gastkind-Formular und Notfallkontakte

Für jedes teilnehmende Kind soll vor dem Geburtstag das bereitgestellte Gastkind-Formular ausgefüllt werden. Dort können Notfallnummern, Allergien, gesundheitliche Besonderheiten und weitere wichtige Hinweise angegeben werden.

Eine sichere Betreuung durch die Anbieterin oder durch von ihr eingesetzte bzw. beauftragte Betreuungspersonen ist nur möglich, wenn die erforderlichen Kontaktdaten und sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen. Fehlen wichtige Informationen vorab, kann die Teilnahme im Einzelfall abgelehnt werden, wenn eine sichere Durchführung sonst nicht gewährleistet ist.

14. Teilnahmevoraussetzungen der Kinder

Die Outdoor-Kindergeburtstage sind für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren ausgelegt. Jüngere oder ältere Kinder können nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Die teilnehmenden Kinder müssen grundsätzlich in der Lage sein, an altersgerechten Gruppenaktionen im Freien teilzunehmen und einfachen Anweisungen der Anbieterin bzw. die von ihr eingesetzten oder beauftragten Betreuungspersonen zu folgen.

Da die Anweisungen während des Outdoor-Kindergeburtstags in deutscher Sprache gegeben werden, müssen die teilnehmenden Kinder diese grundsätzlich verstehen können. Ist dies bei einem Kind nicht der Fall, muss vorab mitgeteilt werden, wie eine sichere Verständigung gewährleistet werden kann, z. B. durch ein zuverlässig übersetzendes Kind oder eine andere geeignete Lösung. Eine Teilnahme kann abgelehnt werden, wenn eine sichere Verständigung nicht gewährleistet ist.

15. Verhalten, Sicherheit, Schutz des Ortes  und Abholung bei Sicherheitsrisiken

Die Sicherheit der Kinder sowie ein respektvoller Umgang mit Natur, öffentlichen Anlagen, fremdem Eigentum und dem jeweiligen Veranstaltungsort stehen an erster Stelle.

Die teilnehmenden Kinder müssen den Regeln und Anweisungen der Anbieterin oder der eingesetzten Betreuungspersonen folgen. Dazu gehören insbesondere Regeln zum Zusammenbleiben der Gruppe, zum Verhalten in der Natur, auf Wegen, Wiesen, Spielplätzen, in Parks oder an anderen Orten sowie zum respektvollen Umgang mit Pflanzen, Tieren, Gegenständen, Einrichtungen und anderen Menschen.

Sollte ein Kind wiederholt Anweisungen missachten, sich der Aufsicht entziehen, weglaufen, andere Kinder gefährden, aggressives Verhalten zeigen, mutwillig Dinge beschädigen, Pflanzen oder Tiere gefährden, den Veranstaltungsort verunreinigen oder beschädigen oder die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Outdoor-Kindergeburtstags erheblich beeinträchtigen, kann die Anbieterin oder die eingesetzte Betreuungsperson das Kind von der weiteren Teilnahme ausschließen.

In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten bzw. die angegebene Notfallkontaktperson informiert und sind verpflichtet, das Kind zeitnah abzuholen.

Eine Erstattung des Buchungspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

16. Kleidung, Wetter und Ausrüstung

Die Kinder sollen wetterangepasste Kleidung tragen, die schmutzig werden darf. Je nach Jahreszeit und Wetterlage können feste Schuhe, Regenjacke, Sonnenschutz, Sonnencreme, Kopfbedeckung oder Wechselkleidung sinnvoll sein.

Die buchenden Eltern erhalten vor dem Termin Hinweise dazu, was die Kinder mitbringen sollten.

17. Geschenke und Geschenkrunde

Die eingeladenen Kinder können ihre Geschenke für das Geburtstagskind mitbringen. Gegen Ende des Outdoor-Kindergeburtstags findet eine kleine Geschenkrunde statt, in der die Gastkinder dem Geburtstagskind ihre Geschenke überreichen können.

18. Essen, Getränke und Zusatzleistungen

Getränke für die Kinder sind enthalten, sofern dies in der Angebotsbeschreibung angegeben ist. Die standardmäßig enthaltenen Getränke ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

Zusatzleistungen wie Snackpakete, belegte Brötchen oder weitere Verpflegung sind nur Bestandteil der Buchung, wenn sie ausdrücklich vereinbart, separat bestätigt und vorab per Online-Zahlungsmöglichkeit bezahlt wurden.

Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse oder sonstige Ernährungsvorgaben müssen rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt werden. Die Anbieterin gibt diese Informationen, soweit erforderlich, an die eingesetzten Betreuungspersonen weiter und bemüht sich gemeinsam mit diesen, die Angaben im Rahmen der praktischen Durchführung zu berücksichtigen.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, ihr Kind vor der Teilnahme altersgerecht darüber zu informieren, welche Speisen oder Getränke es nicht zu sich nehmen darf. Bei schweren Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Risiken muss vorab individuell geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine sichere Teilnahme möglich ist.

Eine Garantie für eine vollständig allergenfreie Umgebung oder dafür, dass ein Kind nicht eigenständig auf Speisen oder Getränke zugreift, kann nicht übernommen werden.

19. Fotos

Fotos von teilnehmenden Kindern werden nur erstellt oder verwendet, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Die Einzelheiten zur Fotoeinwilligung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und ggf. aus dem Gastkind-Formular.

20. Haftung

Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder der von ihr eingesetzten Betreuungspersonen beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin bzw. die von ihr eingesetzten oder beauftragten Betreuungspersonen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Outdoor-Kindergeburtstags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die buchende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten bringt naturgemäß gewisse allgemeine Risiken mit sich, z. B. Stolpern, Ausrutschen, kleinere Schürfwunden, Insektenstiche, wetterbedingte Einflüsse oder Verschmutzungen der Kleidung. Die Anbieterin und die eingesetzten Betreuungspersonen achten auf eine sichere und altersgerechte Durchführung, können jedoch nicht jedes allgemeine Lebensrisiko ausschließen.

Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Geschenke, Spielzeug, Smartphones oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin oder der eingesetzten Betreuungspersonen vorliegt.

21. Durchführung durch Mitarbeiterinnen oder beauftragte Betreuungspersonen

Die Anbieterin ist berechtigt, Outdoor-Kindergeburtstage selbst oder durch geeignete angestellte, freie oder sonst beauftragte Betreuungspersonen durchführen oder begleiten zu lassen. 

Die eingesetzten Betreuungspersonen werden in den Ablauf, die Sicherheitsregeln und die Grundsätze des Angebots eingewiesen.

22. Änderungen im Ablauf

Die Anbieterin sowie die von ihr eingesetzten oder beauftragten Betreuungspersonen sind berechtigt, den Ablauf, einzelne Spiele oder Programmpunkte an Alter, Gruppendynamik, Wetter, Gelände und Sicherheitslage anzupassen. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Spiele oder Programmpunkte besteht nicht, sofern der grundsätzliche Charakter des gebuchten Outdoor-Kindergeburtstags erhalten bleibt.

23. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Diese ist auf der Website abrufbar.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Buchung, Durchführung, Sicherheit, Kommunikation oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

24. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 24.05.2026

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